Lastenradförderung nur noch bis 31. März 2020

Veröffentlicht von Peter am

(Pressemitteilung Wirtschaftsministerium NRW) Durch die Verbreitung von E-Lastenrädern wird die NRW-Förderung für Privatnutzer zum 31. März 2020 auslaufen.

Mit der Förderung von elektrischen Lastenrädern für Privatleute hat die Landesregierung einen Impuls für eine alternative Mobilitätsoption in stark schadstoffbelasteten Städten gesetzt. Eine Reduzierung der Emissionen im Straßenverkehr ist nicht nur durch einen Antriebswechsel von fossilen Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge möglich. Auch die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels kann gerade in dicht besiedelten Städten Vorteile bieten, z.B. geringere Parkplatzprobleme. Beim Transport großer oder schwerer Güter kann das Lastenrad eine gute Alternative zum Auto darstellen.

Seit Februar letzten Jahres wurden mehr als 3.000 Lastenräder in Nordrhein-Westfalen gefördert, drei Viertel davon für Privatleute. Das Lastenrad ist damit als Transportmittel in der Mitte der Gesellschaft angekommen und eine Anreizwirkung durch eine Förderung ist nicht mehr notwendig – zumal aufgrund der sehr viel geringeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten ein Lastenrad ohnehin wirtschaftlicher als ein Auto ist. Im Rahmen unseres Förderprogramms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ wird daher die Förderung von Lastenfahrrädern für Privatleute zum 31.03.2020 beendet.

Bei Unternehmen und Kommunen sind die Förderzahlen noch deutlich geringer, so dass es hier noch weiterer Anreizwirkung bedarf. Die Förderung für diese Zielgruppen wird daher unverändert weitergeführt.

Infos zur Prämie gibt es hier.


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